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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Änderung des Einstiegsbeitrages in der Finanzordnung

Beschluss des Parteivorstandes vom 28. und 29. März 2015

Der Parteivorstand unterstützt den Vorschlag des Bundesfinanzrates zur Änderung des Einstiegsbeitrages und reicht den Antrag an den Bielefelder Parteitag ein.

 

Antrag an den Bundesparteitag - Der Parteitag möge beschließen:

Die Partei und ihre Gliederungen verstärken ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen, mit dem Ziel, stärker als bisher die Eigenfinanzierung aller Landesverbände sicher zu stellen, um mehr Mittel für die politische Arbeit und für Wahlkämpfe einsetzen zu können. Dazu ist es erforderlich:
  1. Die Mitgliedergewinnung und Mitgliederpflege noch stärker als bisher zu einem ständigen Schwerpunkt der Arbeit aller Gliederungen zu machen.
  2. Alle Mitglieder davon zu überzeugen, dass ohne die Zahlung eines tabellengerechten Beitrags, die finanzielle Handlungsfähigkeit insbesondere der Landesverbände langfristig nicht zu sichern ist und in allen Gliederungen der Partei - die das bisher noch nicht getan haben - entsprechende Aktivitäten einzuleiten.
  3. Für die Zukunft einen Einstiegsbeitrag zu beschließen, der die Selbstkosten - die er erzeugt - auch weitgehend selbst deckt und die Beitragstabelle der Partei DIE LINKE wie folgt zu verändern: Gestrichen wird in der bisherigen Tabelle von Zeile 1 ab "unter 400 Euro" bis "1,50 Euro" und in Zeile 2 "über 400 Euro". Die Tabelle beginnt neu mit "bis 500 Euro".

Die Veränderung ist bis zum 31. August 2015 in Kraft zu setzen, wobei die Mitglieder, die bisher satzungsgemäß einen Beitrag von 1,50 Euro gezahlt haben, bis zum 31. Dezember 2017 dem Vertrauensschutz unterliegen.

Für Mitglieder, die aus sozialen Gründen den Einstiegsbeitrag nicht entrichten können, ist auch zukünftig die Möglichkeit der Beitragsfreistellung zu sichern.

 

Die neue Tabelle lautet:

Monatliche Einkünfte und Bezüge in Euro|Monatlicher Mitgliedsbeitrag in Euro

bis 500|3,00

über 500 bis 600|5,00

über 600 bis 700|7,00

über 700 bis 800|9,00

über 800 bis 900|12,00

über 900 bis 1000|15,00

über 1000 bis 1100|20,00

über 1100 bis 1300|25,00

über 1300 bis 1500|35,00

über 1500 bis 1700|45,00

über 1700 bis 1900|55,00

über 1900 bis 2100|65,00

über 2100 bis 2300|75,00

über 2300 bis 2500|85,00

darüber:|4 Prozent des Nettoeinkommens

 

Begründung

Die Einnahmen der Partei entwickeln sich seit der Bundestagswahl 2013 rückläufig. Das ergibt sich zum einen aus den sinkenden staatlichen Zuschüssen in Folge der gesunkenen Zweitstimmenanteile der Partei auf Bundes- und auf Landesebene. Der freiwillige und politisch gewollte Verzicht auf Unternehmensspenden reduziert unsere Einnahmen, insbesondere für die Landesverbände, maßgeblich auf die Mitglieds- und die Mandatsträgerbeiträge. Wobei die demographische Veränderung in der Zusammensetzung der Partei dazu führt, dass beitragsstarke Jahrgänge ausscheiden und Jahrgänge mit geringem Beitragsdurchschnitt einen stark wachsenden Anteil an der Mitgliedschaft stellen. Satzungsgerechte und der Beitragstabelle entsprechende Beitragszahlungen werden daher immer stärker zur existenziellen Grundlage für die Finanzierung der Partei. Ohne verstärkte Anstrengungen zur Erhöhung des Durchschnittbeitrages und für satzungsgemäße Beitragszahlungen ist die finanzielle Sicherstellung der Arbeit der Landesverbände und der gesamten Partei, zukünftig schwer sicher zu stellen.

Etwa 10 000 Mitglieder (16,5 %) der Partei bezahlen zurzeit einen Beitrag von 1,50 €. Dafür ist ihnen zu danken, zumal es nicht wenigen Mitgliedern mit einem geringen Einkommen schwer fallen dürfte, selbst diese scheinbar nicht sehr hohe Summe monatlich aufzubringen. Sie bringen so ihre finanzielle Bereitschaft zur Sicherung der Existenz der Partei zum Ausdruck und dürfen zu Recht davon ausgehen, das auch ihr Mitgliedsbeitrag zur Aufrechterhaltung der Organisation und der Deckung der Kosten zur Erreichung des Parteizwecks beiträgt. Denn die bisherige Beitragstabelle erweckt den Eindruck, dass dies bereits mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 1,50 € der Fall ist.

Ein Mitgliedsbeitrag in dieser Höhe ist jedoch nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. In der Realität können bis zu zwei Drittel dieses Beitrages als Gebühr bei Banken anfallen. Häufig ist das auch so. Die darüber hinaus erzielten Einnahmen decken bei weitem nicht die bei der Partei anfallenden Verwaltungskosten. Das führt ungewollt dazu, das andere Beiträge dazu herangeführt werden müssen, um die Kosten, die durch Beitragszahlungen in Höhe von 1,50 € entstehen, mit zu begleichen.

Diese Situation wäre im Sinne einer solidarischen Finanzierung der Partei durch Mitgliedsbeiträge in unterschiedlicher Höhe hinnehmbar. Die aktuelle Mitgliederentwicklung ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass die Einnahmen aus Zahlungen höherer Beiträge zurückgehen und Neueintritte mit einem Beitrag von 1,50 € zunehmen. Die Anstrengungen zur Verbesserung der tabellengerechten Beitragszahlungen und zur Erhöhung des Durchschnittsbeitrages, werden dadurch zum Teil konterkariert und verbessern die finanzielle Situation insbesondere der Landesverbände nur wenig.

Da die Partei aus guten politisch-programmatischen Gründen auf Einnahmen aus Unternehmensspenden verzichten will, ist es umso wichtiger, dass Mitgliedsbeiträge zukünftig mindestens die Kosten decken, die ihre Verwaltung erzeugen. Das würde dazu führen, dass höhere Beiträge tatsächlich zur Finanzierung der Partei und ihrer politischen Arbeit eingesetzt werden können. Aus diesem Grund schlägt der Antrag vor, ab 01.08.2015 auf einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,50 € im Monat zu verzichten und bei Neumitgliedern mit einem Einkommen bis zu 500 € einen Einstiegsbeitrag von 3 € im Monat (0,6 % des Einkommens) festzulegen.

Zugleich geht der Antrag davon aus, dass diese Änderung nicht zu einer Beitragserhöhung für die jetzigen Mitglieder der Partei führen darf, sondern diese Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen können. Der Antrag zur Änderung der Tabelle führt daher zu keiner Veränderung bei der Beitragshöhe für bereits in der Partei befindliche Mitglieder. Weiter in Kraft bleibt auch die Möglichkeit der Beitragsbefreiung bei einer entsprechenden sozialen Situation.

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