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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Ankommen – Teilhaben – Bleiben: Zugewanderte und Flüchtlingskinder haben ein Recht auf gute Bildung!

Beschluss des Parteivorstandes vom 4. und 5. Juli 2015

Deutschland erlebt derzeit wieder eine Debatte über Flüchtlinge, die vor allem um Mengen, Zuweisungen, Unterbringung und Kostenverteilung kreist. Die Gründe der Flucht sind vielfältig. Daneben wandern als Folge der ökonomischen Krisen deutlich mehr Menschen, auch mit ihren Kindern, aus den EU-Staaten zu, die durch die neoliberale Wirtschaftspolitik arbeits- und perspektivlos sind und ihre Hoffnung auf einen Arbeitsplatz in Deutschland setzen.

Oftmals bleibt aber ein Aspekt unbeachtet: die Integration der geflüchteten und zugewanderten Kinder und Jugendlichen ins Bildungssystem. Die Praxis der Aufnahme in Schulen variiert von Bundesland zu Bundesland. Einige Länder versuchen, die Kinder über Seiteneinsteigerklassen mit Deutsch als Fremdsprache und schrittweiser Integration in den Regelunterricht einzugliedern, andere beschulen Kinder in Flüchtlingsheimen, was der Integration und dem Lernprozess wenig förderlich ist. Wieder andere beschulen Flüchtlingskinder erst nach einem Anerkennungsverfahren.

Die Praxis der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ist ebenfalls sehr unterschiedlich.

Alle Bundes-, Landesbehörden und Kommunalbehörden müssen aber deutlich intensiver als bisher daran arbeiten, Kinder und Jugendliche umgehend nach ihrer Ankunft in Deutschland in das Bildungssystem zu integrieren. Dabei muss es unerheblich sein, welchen Aufenthaltsstatus sie haben, ob sie aus einem EU-Staat oder einem Nicht-EU-Staat kommen oder Asyl beantragen, ob sie bereits Schulerfahrungen haben, bereits alphabetisiert sind, bereits Fremdsprachen erlernt haben oder welche Familiensprache sie sprechen. Nach den UN-Menschenrechten muss die deutsche Politik allen Kindern und Jugendlichen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – die bestmögliche Bildung gewähren!

Deshalb fordert DIE LINKE:

  1. In allen Bundesländern müssen sofort die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von Anfang an in eine Regelschule aufgenommen werden. Ein längerer Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung muss vermieden werden. Auch Vorbereitungsklassen zum Erlernen der deutschen Sprache gehören in die Regelschule, wobei die dort lernenden Schülerinnen und Schüler so schnell und so umfassend wie möglich in den Schulalltag integriert werden müssen. Dabei müssen alle Schularten einbezogen werden. Eine Beschulung in Gemeinschaftsunterkünften ist auszuschließen.
  2. Geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft über Bildungsrechte und Bildungsmöglichkeiten informiert werden. Dafür muss ein verpflichtendes Verfahren für die kommunalen Behörden geltend gemacht werden.
  3. Ausgehend von Zeugnissen aus dem Herkunftsland oder dem ermittelten Kenntnisstand muss eine den Fähigkeiten der älteren Kinder und Jugendlichen entsprechende Empfehlung für die Schulformausgesprochen und realisiert werden. Jugendliche mit einem Schulabschluss müssen umfassende Unterstützung und Beratung für eine Berufsausbildung bzw. die Aufnahme eines Studiums erhalten.
  4. Für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache benötigen die Schulen ausreichend qualifiziertes Personal. Daher muss dieses Fach in die Lehrer*innenausbildung als obligatorischer Bestandteil verankert werden. Studienplätze in diesem Fach müssen – wo noch nicht ausreichend vorhanden – geschaffen werden. Darüber hinaus muss es eine Fort- und Weiterbildungsoffensive für Lehrkräfte und Erzieher*innen geben.
  5. Für Kinder im Vorschulalter muss der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gewährleistet werden.
  6. Ältere Jugendliche müssen, auch wenn sie die Schulpflichtgrenze überschreiten, die Chance erhalten, erfolgreich die deutsche Sprache zu erlernen und einen Schul- bzw. Berufsabschluss zu erlangen. Das muss über die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen, Berufsbildenden Schulen, Volkshochschulen, Kammern und Berufsbildungswerken gewährleistet werden.
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