Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Das Problem heisst Sexismus
Beschluss des Parteivorstandes vom 23. Januar 2016
Der Parteivorstand beschließt die vorliegende Resolution:
Es ist niemals hinzunehmen, wenn Frauen - wie in der Silvesternacht in Köln offenbar geschehen - von Männergruppen attackiert und sexuell belästigt werden. Sexualisierte Gewalt als offensichtlichster Ausbruch des gesellschaftlichen Sexismus ist kein Kavaliersdelikt. Es ist auch kein Problem unterschiedlicher Kulturen, wie die öffentliche Debatte in Teilen suggeriert. Sexualisierte Gewalt und Sexismus sind auch in der deutschen Gesellschaft allgegenwärtig. Frauen bekommen in viel zu vielen Fällen keine Unterstützung, sowohl bei den zuständigen Behörden, als auch in der Gesellschaft.
Rechte und Konservative versuchen nun die Debatte zu nutzen, um die Belange von Frauen für rassistische Hetze zu instrumentalisieren, um so zu tun, als sei Sexismus das Problem "anderer" und nicht unserer Kultur, und um menschenrechtlich problematische Gesetzesvorhaben wie eine weitere Asylrechtsverschärfung zu legitimieren. Die Vorschläge nach Ausweisung von AsylbewerberInnen sind keine Antwort. Wir erteilen Sexismus und Rassismus gleichsam eine Absage! Auch sexuelle Gewalt gegen Schwule, Lesben und Transmenschen lehnen wir ab.
Anstatt die Schuld auf Migranten zu schieben und erleichterte Abschiebungen zu fordern sagen wir: Das Problem heißt Sexismus! Wir sollten die Geschehnisse in Köln als nicht mehr zu überhörenden Weckruf verstehen. Ein Weckruf, das Problem Sexismus und sexualisierten Gewalt immer und überall entschlossen anzugehen. Wir unterstützen die Forderungen des Aufrufs # ausnahmslos!
Sexismus hat vielfältige Erscheinungsformen und praktische Folgen. Wir wenden uns gegen den strukturellen Sexismus in allen Bereichen der Gesellschaft. Denn er kann den Nährboden für Gewalt an Frauen bilden. Wir sind der Überzeugung, dass jetzt der Blick auf die betroffenen Frauen und ihre Bedürfnisse gelenkt werden muss. Das wird bisher leider vernachlässigt. Noch immer schrecken viele Frauen vor einer Anzeige von sexualisierter Gewalt zurück, da sie davon ausgehen müssen, dass ihnen im nahen Umfeld oder den Ermittlungsbehörden nicht geglaubt wird oder das bestehende Sexualstrafrecht die Taten nicht vollständig erfasst. Nur fünf Prozent der von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen erstattet überhaupt Anzeige. Ein Großteil von sexualisierter Gewalt findet nicht im öffentlichen, sondern im privaten häuslichen Bereich statt. Die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen ist enorm. Und nur bei einer von zwölf angezeigten Vergewaltigungen wird am Ende ein Täter verurteilt.
Von dieser Perspektive ausgehend, geht es in erster Linie nicht darum, was die Frauen tun können, um nicht vergewaltigt zu werden, sondern darum, dass solche Taten nicht mehr geschehen dürfen und die gesellschaftlichen Bedingungen dafür zu schaffen. Es geht um Sensibilisierung und gesellschaftliche Ächtung von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Es geht darum, von sexualisierter Gewalt und Belästigung betroffene Frauen und Männer zu unterstützen und rechtlich besser zu schützen. Und es geht darum, sexualisierte Gewalt besser zu ahnden. Gerichte dürfen nicht länger nur den Widerstand der Betroffenen oder die Beurteilung von Notsituationen als Grundlage ihrer Urteile nehmen. Der Grundsatz "Nein heißt Nein!" muss im Sexualstrafrecht verankert werden. Darüber hinaus wollen wir natürlich Frauenschutzhäuser, Beratungsangebote für betroffene Frauen und Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote stärken.
Forderungen
Wir fordern die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein!" und die Aufnahme von weiteren Straftatbeständen in das Sexualstrafrecht sowie einen bundesweiten Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Sexismus in all seinen Erscheinungsformen, der mindestens folgende Punkte beinhaltet:
- Fortbildung der Polizei, inklusive Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt. Das beinhaltet einen respektvollen Umgang mit potentiell Betroffenen, die Möglichkeit bei Bedarf bei Ermittlungsbehörden von weiblichem Personal betreut zu werden, engagierte und konsequente Verfolgung unter Ausschöpfung der rechtlichen Mittel.
- Schulische Weiterbildung zum Thema Sexismus und Gleichberechtigung der Geschlechter sowohl für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, sowie für Schülerinnen und Schüler.
- Bedarfsgerechte, einzelfallunabhängige und langfristige Finanzierung von Frauenschutzhäusern und Beratungsangeboten; ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und kostenloses Angebot an psychologischer Betreuung Betroffener sowie an Kursen zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen.
- Bedarfsgerechte, einzelfallunabhängige und langfristige Finanzierung des gesamten Hilfe- und Schutzsystems bei Gewalt gegen Frauen.
- Finanzielle Absicherung von Projekten der gendersensiblen Jugendhilfe, um Rollenbilder frühzeitig aufzubrechen.
- Programme für "Zivilcourage gegen Sexismus".
- Und nicht zuletzt muss Integration als Bildungsleistung anerkannt und behandelt werden.