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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Delegiertenschlüssel des 5. Parteitages der Partei DIE LINKE

Beschluss des Parteivorstandes vom 10./11. Mai 2015

                                                                                               

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Parteivorstand beschließt den folgenden Delegiertenschlüssel über 580 Delegierte zum 5. Parteitag (geltend ab 2016):
 

Baden-Württemberg

22

 

Antikapitalistische Linke

2

Bayern

20

 

AG Betrieb und Gewerkschaft

6

Berlin

62

 

BAG Bildungspolitik

2

Brandenburg

56

 

AG Cuba Sí beim PV der Partei DIE LINKE

2

Bremen

6

 

Forum Demokratischer Sozialismus

3

Hamburg

10

 

BAG Frieden und Internationale Politik

2

Hessen

20

 

BAG Gesundheit und Soziales

1

Mecklenburg-Vorpommern

38

 

BAG Grundeinkommen

3

Niedersachsen

20

 

BAG Hartz IV

4

Nordrhein-Westfalen

56

 

BAG Kommunalpolitik

1

Rheinland-Pfalz

14

 

Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE

4

Saarland

18

 

BAG Linke Unternehmerinnen und Unternehmer

2

Sachsen

74

 

BAG Migration, Integration und Antirassismus

1

Sachsen-Anhalt

34

 

Ökologische Plattform

2

Schleswig-Holstein

8

 

BAG Die Linke.queer

2

Thüringen

42

 

BAG Rote ReporterInnen

3

Summe:

500

 

BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik

1

 

 

 

BAG Senioren der Partei DIE LINKE

5

 

 

 

Sozialistische Linke

3

 

 

 

Ständige Kulturpolitische Konferenz

1

Jugendverband

30

 

Summe

50

 


     2. Die Landesverbände legen entsprechend der Bundessatzung §16 (5) bis        zum 30. September 2015 Delegiertenwahlkreise fest.

     Die Wahl der Delegierten findet frühestens am 1. Oktober 2015 statt und         soll spätestens vier Wochen vor dem 5. Parteitag stattfinden.

 

 

 Erläuterung zum Delegiertenschlüssel für die Delegierten aus Gliederungen:

 



Landesverbände

Zahlende und beitragsbefreite Mitglieder

Delegierte

Baden-Württemberg

2.556

22

Bayern

2.292

20

Berlin

7.101

62

Brandenburg

6.512

56

Bremen

472

6

Hamburg

1.171

10

Hessen

2.339

20

Mecklenburg-Vorpommern

4.226

38

Niedersachsen

2.299

20

Nordrhein-Westfalen

6.374

56

Rheinland-Pfalz

1.415

14

Saarland

2.042

18

Sachsen

8.659

74

Sachsen-Anhalt

3.972

34

Schleswig-Holstein

832

8

Thüringen

4.911

42

Gesamt

57.173[1]

500

 

Erstmals kam die neue Regelung in § 16 (4) der Bundessatzung zur Anwendung, nach der der Delegiertenschlüssel „auf der Grundlage der Mitgliederzahlen aus beitragszahlenden und beitragsbefreiten Mitgliedern zum 31. Dezember des Vorjahres“ festgestellt wird. Nichtzahlerinnen und Nichtzahler, die  ab dem 1. Juli 2014 bis Anfang April 2015 keinen Beitrag für 2014 bezahlt haben und nicht beitragsbefreit sind, wurden aus der Berechnung der Delegiertenzahlen herausgenommen. Ohne die Bereinigung um säumige Mitglieder hätten die Landesverbände Bayern, Hamburg und Niedersachsen je zwei Mandate mehr, die Landesverbände Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und NRW je zwei Mandate weniger.

 

Die bundesweiten Zusammenschlüsse erhalten laut Bundessatzung §16 (8) maximal 50 Mandate. Da sich auf Grund der Menge der bundesweiten Zusammenschlüsse und ihrer Mitglieder 86 Mandate ergeben würden, ist laut Satzung „der Parteivorstand ermächtigt, den Schlüssel für diese Mandate proportional anzupassen[2]. Die Zahl der Delegiertenmandate für die bundesweiten Zusammenschlüsse ist der rechten Spalte zu entnehmen:

 

Erläuterungen zum Delegiertenschlüssel für die bundesweiten Zusammenschlüsse

 

Die bundesweiten Zusammenschlüsse mit weniger als 250 Mitgliedern wählen je zwei Delegierte mit beratender Stimme

 

Vier Zusammenschlüsse (BAG Bürgerrechte und Demokratie, ArGe Konkrete Demokratie – Soziale Befreiung, AG LISA und BAG Rechtsextremismus – Antifaschismus) haben die Kriterien für einen bundesweiten Zusammenschluss nach §7(2) der Bundessatzung nicht mehr erfüllt und erhalten damit keine Delegiertenmandate (mehr) für den 5. Parteitag.

ArGe Konkrete Demokratie – Soziale Befreiung und BAG Rechtsextremismus – Antifaschismus haben ihre die Mitgliederzahlen entsprechend der Vereinbarung vom 15.11.2014 eingereicht. Dabei wurde festgestellt, dass sie die Kriterien nach §7(2) der Bundessatzung nicht mehr erfüllen.

 

Zur AG LISA und zur BAG Bürgerrechte und Demokratie:

Auf der Beratung der Zusammenschlüsse mit dem Bundesgeschäftsführer am 15. November 2014 wurde folgendes vereinbart:

 

„Der Parteivorstand wird auf seiner Sitzung im Frühjahr 2015 den Delegiertenschlüssel für die Jahre 2016 / 2017 feststellen.

Für die Feststellung des Delegiertenschlüssels für die Zusammenschlüsse schlagen wir folgendes Verfahren vor:

  1. Die bereits als bundesweit anerkannten Zusammenschlüsse legen namentliche Mitgliederlisten zum 31.12. 2014 der Bundesgeschäftsführung vor. Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher versichern die Richtigkeit der Mitgliederliste.
  2. Zusammenschlüsse, die seit der Feststellung des Delegiertenschlüssels für den 4. Parteitag am 15. Februar 2014 die Kriterien für die Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss erfüllen konnten, legen entsprechend dem §7(2) der Bundessatzung die Anerkennungsbeschlüsse als Landesarbeitsgemeinschaft und Einzelblattnachweise für ihre Mitglieder vor.

Die Satzung lässt uns bei dem Verfahren für die Anerkennung und für die Feststellung des Delegiertenschlüssels keinen Spielraum zu. Daher bitten wir alle den Termin 31. März 2015 unbedingt einzuhalten, damit eventuell auftretende Fragen und Probleme geklärt werden können.“

 

Am 20.03.2015 hat Nadia Zitouni mit einer E-Mail die Zusammenschlüsse an den Abgabetermin erinnert.

Am 30.03.2015, 07.04.2015, 08.04.2015 und 23.04.2015 wurden die Zusammenschlüsse, die noch keine Mitgliederzahlen eingereicht hatten, per E-Mail erneut gebeten die Mitgliederzahlen einzureichen.

BAG Bürgerrechte und Demokratie und BAG LISA haben bis zum 27.04.2015 keine Mitgliederzahlen nachgewiesen. Nach §7(2) und §16(8) der Bundessatzung können sie keine Delegiertenmandate für den 5. Parteitag erhalten.

 

Zum Jugendverband:

Der Jugendverband erhält entsprechend § 16 (7) (auf jeweils volle 250 aktive Mitglieder je zwei Mandate, maximal höchstens 30 Mandate) auf Grund seiner Mitgliederzahl (zum 31.12.2014) von 5.371 aktiven Mitgliedern 30 Mandate.


[1] Dazu kommen noch 44 beim Parteivorstand geführte beitragszahlende Mitglieder, die Gesamtzahl der beitragszahlenden und beitragsbefreiten Mitglieder per 31.12.2014 beträgt also 57.217.

[2] Eine rein proportionale Anpassung würde auf Grund der Rundungen eine Gesamtmenge von 48 Mandaten ergeben. Darum wurde das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt, das im Ergebnis der proportionalen Anpassung (im Vergleich zu Adams und d’Hondt) am nächsten kommt.

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