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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Diskriminierungsfreie Teilhabe ist Menschenrecht

Beschluss des Parteivorstandes vom 30. April 2016

DIE LINKE solidarisiert sich mit der Empörung und den Protesten der Menschen mit Behinderungen, die sich nach wie vor ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt und um ihre volle und wirksame Teilhabe betrogen fühlen.

Zweieinhalb Jahre lang führte die Regierung die organisierte Behindertenbewegung mit "hochrangigen Expertengruppen" und zahlreichen Gremienberatungen, in denen die Wünsche, Forderungen und Konzepte der Betroffenen in eigener Sache "erfragt" wurden, offenbar systematisch an der Nase herum. Aber weder im Gesetzentwurf für eine Nouvellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) noch im jetzt endlich vorgelegten Referentenentwurf für eine Ergänzung des Neunten Sozialgesetzbuches - der als Bundes-Teilhabegesetz (BTHG) angekündigt worden war - noch im Entwurf eines Aktionsplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch im zu erwartenden Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) wird auch nur eine der menschenrechtsbasierten Kernforderungen erfüllt. Inklusion bleibt für die Regierung ein inhaltsentleertes Modewort.

Weder soll die Pflicht zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit auch auf die Privatwirtschaft übertragen werden noch wird der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile als individueller Anspruch für die Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen (und deren Angehörige) verstanden noch wird die Übermacht institutioneller Pflege- und Betreuungseinrichtungen gegenüber selbstbestimmten Wohn-, Arbeits- und Lebensgestaltungsformen zurückgedrängt. Trotz wohlklingender Worte in den "lyischen" Einleitungsparagraphen, die sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention beziehen, verbleiben die "harten" Paragraphen, in denen es um Geld und Strukturen geht, nach wie vor einem archaischen Armen-Recht verhaftet, das von Bevormundung und Fremdbestimmung nur so strotzt.

DIE LINKE betrachtet die UN-Behindertenrechtskonvention - im Zusammenhang mit Art. 1 und Art. 3 GG - als verbindliche Richtschnur für diskriminierungsfreie Teilhabeermöglichung für alle Menschen (mit und ohne Behinderungen) in Deutschland. Es geht um freie Persönlichkeitsentfaltung. Politik, Verwaltungshandeln und allgemeingesellschaftliche Umgangsformen sollen neue bauliche, kommunikative und soziale Barrieren aller Art verhindern sowie bestehende nach und nach beseitigen. Wir betrachten Behinderungen nicht als individuelles "Pech" (Schicksal) sondern als gesellschaftliche Herausforderung. Behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, ist demzufolge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Politik hat dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE wird das sowohl mit ihren parlamentarischen Mitteln als auch in außerparlamentarischen, selbstbestimmten und selbstorganisierten Strukturen kraftvoll unterstützen.

In diesem Sinne sehen wir uns solidarisch an der Seite all derer, die am 4. Mai in Berlin für ein wirkungsvolles, diskriminierungsfreies und bundeseinheitliches Teilhabegesetz und für umfassende Barrierefreiheit auf die Straße gehen.

 

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