Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern
Beschluss des Parteivorstandes vom 25. und 26. Mai 2014
1. Das Amt des Parteivorsitzenden wird gemäß § 32 Abs. 2 der Bundessatzung hauptamtlich ausgeübt.
2. Der Parteivorsitzende erhält eine Vergütung gemäß Beschluss des Bundesausschusses vom 5. Februar 2012 im Jahr 2014 in Höhe von 5.820 EUR monatlich. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird analog zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE gezahlt.
3. Der Bundesschatzmeister wird gebeten, nach Bestätigung dieses Beschlusses durch den Bundesausschuss einen entsprechenden Dienstvertrag mit dem Parteivorsitzenden abzuschließen.
4. Bei Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Beschäftigten wird die Vergütung des Parteivorsitzenden entsprechend des Beschlusses des Bundesausschusses vom 5. Februar 2012, Punkt 1, angepasst. Der Parteivorstand ist über die Anpassung zu informieren. Die Vergütung ist wie bisher jährlich in den Finanzplänen auszuweisen.