Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Insel-Gentrifizierung stoppen
Beschluss des Parteivorstandes vom 5. und 6. Juli 2014
Gentrifizierung ist nicht mehr nur ein urbanes Phänomen. Auch ländliche Regionen mit Fremdenverkehrsfunktion können Opfer dieses Strukturwandels sein. Hierbei sind insbesondere die deutschen Inseln - allen voran Sylt - unter Druck geraten.
Seit den siebziger Jahren sind auf den Inseln zunehmend Ferienwohnungen entstanden, die zum großen Teil von Auswertigen gekauft und als Zweitwohnung eigengenutzt worden sind. Dies führt in der Folge zu aus der urbanen Gentrifizierungsforschung bekannten Effekten. Investoren sahen zunehmend Chancen zu Wertsteigerungen. Die Immobilienpreise und damit auch die Mieten für Dauerwohnraum steigen. Finanziell schlechter gestellte MieterInnen können bei der Entwicklung nicht mehr mithalten, eingesessene Eigentümer verkaufen. Die Bevölkerungszahlen sinken.
In der dieser Folge kommt es zu einem Niedergang gesellschaftlicher Infrastruktur. In Orten wie Keitum auf Sylt sind ganze Straßenzüge im Winter dunkel, weil dort niemand mehr wohnt. Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Kindergärten können nicht mehr betrieben werden, genauso wie Sportvereine oder freiwillige Feuerwehren mangels Mitglieder verschwinden. Die Nahversorgung wird eingeschränkt, da der Einzelhandel höchstens noch während der Saison Gewinn erwirtschaftet. Bauland ist Mangelware und damit dem notwendigen Neubau von sozial verträglichem Dauerwohnraum entzogen. Das Verhältnis von Dauerwohnraum zu Zweitwohnungen gerät aus dem Gleichgewicht.
Ein Tourismus, der zu massiver Verdrängung der örtlichen Bevölkerung führt, schadet sich auf lange Sicht selber. Lebensorte dürfen nicht zu entvölkerten Freizeitparks werden. Ein weiterer Ausverkauf muss verhindert werden. Auch junge InsulanerInnen haben ein Recht ihren Lebensmittelpunkt an dem Ort zu finden, an dem sie aufgewachsen sind.
Deswegen wird sich DIE LINKE für eine Reformierung von §22 des BauGB einsetzen. In § 22, Absatz 1, Satz 1, BauGB soll nach den Worten "Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)" die Worte "sowie die Begründung von Bruchteilseigentum (§§ 1008 bis 1011 BGB)" eingefügt werden.
Weiterhin wollen wir uns dafür einsetzen, eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durchzuführen. Ziel dieser Änderung solle es sein, dass bei den §§ 2 bis 4 a eine Differenzierung des Begriffs "Wohnen" erfolgt, um so die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen bzw. Zweitwohnungen planungsrechtlich steuern zu können.
Die oben beschriebenen Entwicklungen stellen mit ihren Folgen - wie z.B. die Schließung der Geburtshilfe auf Sylt - stellt das Recht nach gleichen Lebensverhältnissen zunehmend in Frage. Bei der Gesundheitsversorgung muss es eine Art von "Basisgarantie" geben, auf die InsulanerInnen ein grundsätzliches Anrecht haben, ebenso bei der schulischen Versorgung. Es kann InselbewohnerInnen nicht zum Nachteil gereicht werden, dass sie an einem Ort wohnen, der für den Tourismus besonders attraktiv ist.