Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Kriterien für Kandidaturen zum Deutschen Bundestag
Beschluss des Parteivorstandes vom 9. April 2016
Für Kandidaturen zu den Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag gelten folgende Kriterien:
I.
DIE LINKE orientiert darauf, Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, die für die Politik der LINKEN in der Öffentlichkeit einstehen, die in der Partei durch ihre politische Arbeit oder ihr öffentliches Wirken im Sinne der Ziele der LINKEN verwurzelt sind.
Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen der Partei DIE LINKE sind als Mitglieder dem Erfurter Programm sowie dem Bundestagswahlprogramm verpflichtet; als Nichtmitglieder stehen sie den dort formulierten Grundsätzen nahe.
Wir erwarten von den Kandidatinnen und Kandidaten,
- dass sie die Programmatik der Partei DIE LINKE aktiv vertreten und sich im Wahlkampf von der Wahlstrategie der Partei leiten lassen;
- politische und fachliche Kompetenz, politische und rhetorische Kommunikationsfähigkeiten sowie moralische Integrität;
- die Bereitschaft, die eigene politische Biographie offen zu legen;
- den Wahlkampf in enger Abstimmung mit der Bundeswahlkampfleitung der Partei und dem Bundeswahlbüro zu führen;
- Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, sich am gemeinsamen Internet-Auftritt zu beteiligen und eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten;
- Beratungs- und Trainingsangebote wahrzunehmen.
Wir erwarten von unseren Abgeordneten
- eine ausgeprägte Basisverbundenheit;
- Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern;
- die Bereitschaft, sich bei der Einrichtung von Wahlkreisbüros mit dem jeweiligen Landesvorstand abzustimmen und sich an den vom Parteivorstand zu entwickelnden Qualitätskriterien für Wahlkreisbüros zu orientieren, dazu gehören u.a. offene, weitgehend barrierefreie und dem Anspruch der Kümmererpartei folgende Büro;
- eine existenzsichernde Bezahlung ihrer Beschäftigten, mindestens in Anlehnung an den Öffentlichen Dienst;
- Parteitagsbeschlüsse zu beachten;
- sich an inhaltlichen Diskussionsprozessen der Parteigremien zu beteiligen und diese zu befördern;
- regelmäßig an Plenar-, Fraktions-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzungen sowie an bundesweiten Treffen der Sprecherinnen und Sprecher für ihre Fachgebiete teilzunehmen;
- ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte vollständig transparent zu machen;
- gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Fraktion Möglichkeiten einer büroübergreifenden betrieblichen Mitbestimmung für persönlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für Kandidaturen auf den Listen der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017 werden schriftliche Vereinbarungen über ihre Bereitschaft getroffen, die genannten Kriterien anzuerkennen und zu erfüllen, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der gültigen Beitragstabelle der Partei zu entrichten und jährlich bei entsprechenden Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen anzupassen sowie Mandatsträgerbeiträge gemäß Bundessatzung sowie den zwischen dem Parteivorstand und der Bundestagsfraktion zu treffenden Vereinbarungen zu entrichten.
II.
Zur Höhe des Mandatsträgerbeitrages der Abgeordneten der Partei DIE LINKE. im Deutschen Bundestag für die 19. Legislaturperiode
- Der gemäß Bundessatzung und Bundesfinanzordnung zu entrichtende Mandatsträgerbeitrag der Abgeordneten der Partei DIE LINKE im Deutschen Bundestag wird ab der 19. Legislaturperiode auf monatlich 15% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (Diäten) (2013 entsprach das 1.250 Euro) und eventuellen Funktionszulagen festgelegt. Nach den jährlichen Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen werden die Mandatsträgerbeiträge entsprechend angepasst.
- Der monatliche Mandatsträgerbeitrag wird um 100 Euro für jede Person, für die die/der Abgeordnete unterhaltsverpflichtet ist, vermindert.
- In Abstimmung mit dem Fraktionsvorstand schließt der Parteivorstand mit den gewählten Abgeordneten jeweils Vereinbarungen über die Höhe des zu entrichtenden Mandatsträgerbeitrages ab.
Verantwortlich: Bundesschatzmeister