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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Millionenerben endlich gerecht besteuern!

Beschluss des Parteivorstandes vom 4. und 5. Juli 2015

DIE LINKE fordert, die Erben von Millionen- und Multimillionen-Vermögen künftig gerecht zu besteuern. Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 17.12.2014 bis zum 30. Juni 2016 erfolgen muss, muss das jährliche Steueraufkommen dauerhaft mindestens auf etwa zehn Milliarden Euro verdoppeln.

Die zum wiederholten Male für verfassungswidrig erklärten massiven Begünstigungen der Erben von Unternehmen und Unternehmensanteilen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen abgeschafft werden. Um eine Existenzgefährdung von Unternehmen auszuschließen sind bei Bedarf im Erbfall Möglichkeiten der verzinsten Stundung oder Ratenzahlung einzuräumen. Alternativ zur Geldzahlung der Steuer ist die Möglichkeit zu schaffen, Anteile der geerbten Unternehmen im entsprechenden Wert an eine öffentliche Holding zu übertragen.

Überhöhte Freibeträge sind zu reduzieren, die Steuersätze sind progressiver zu gestalten und die Höchststeuersätze (bisher bei steuerpflichtigen Multimillionenvermögen 30% bei Angehörigen und 50% bei anderen) sind zu erhöhen. Die steuerfreie Übertragung einer normalen selbstgenutzten Wohnung an Familienangehörige oder eine vom Erblasser bestimmte Person ist zu gewährleisten. Auch weitere Begünstigungen für Reiche und Möglichkeiten für Steuersparmodelle müssen beseitigt bzw. abgebaut werden (für vermietete Immobilien, land- und forstwirtschaftliche Vermögen, Stiftungen, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen, unzureichende oder keine Berücksichtigung vorangegangener Vermögenserwerbe und anderer Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen).

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss wie bisher einheitlich durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Das Aufkommen der Steuer muss wie das anderer Steuern in den Länderfinanzausgleich einfließen.

Die Linksfraktion im Bundestag wird aufgefordert, in diesem Sinne im Bundestag und öffentlichkeitswirksam aktiv zu werden. Der Parteivorstand wird aufgefordert, rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2017 auf dieser Grundlage ein konkreteres Konzept der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entwickeln und zur Diskussion in der Partei und Beschlussfassung auf einem Bundesparteitag vorzulegen.

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