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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Öffentliche Daseinsvorsorge stärken – Für gleichwertige Lebensverhältnisse den Solidaritätszuschlag auch nach 2019 erhalten

Beschluss des Parteivorstandes vom 4. und 5. Juli 2015

1. Die LINKE steht für den Erhalt des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2019 hinaus als wichtigen Bestandteil des linken Steuerkonzepts und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland und spricht sich für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags als allgemeine Bundessteuer in seiner bisherigen Höhe aus.

2. Der Bundesparteitag beauftragt die Linksfraktion im Deutschen Bundestag konkrete Ansätze zu erarbeiten, wie der Solidaritätszuschlag im Rahmen der Reform des Länderfinanzausgleichs und eines Solidarpakts III ab 2019 im Sinne der strukturellen und wirtschaftlichen Konvergenz als stetige Mittel für die kommunale Daseinsvorsorge für strukturschwache Regionen zukünftig im ganzen Bundesgebiet verwendet werden kann.

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