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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Terminplanung und Eckpunkte für die Finanzplanung 2015 bis 2017 sowie Rahmenansatz für die Finanzplanung des Parteivorstandes 2015

Beschluss des Parteivorstandes vom 18. und 19. Oktober 2014

1. Der Parteivorstand bestätigt die Termine für die Finanzplanung 2015 bis 2017.

2. Der Parteivorstand bestätigt folgende Eckpunkte für den Finanzplan des Parteivorstandes 2015 und die Planung des Zentralen Wahlkampffonds und des Länderfinanzausgleichs 2015 bis 2017:

  • Der Planansatz für die Einnahmen aus staatlichen Mitteln im Finanzplan des Parteivorstandes 2015 beträgt maximal 9,6 Mio. €.
  • Die jährlichen Abführungen des Parteivorstandes an den Zentralen Wahlkampffonds werden 2015 bis 2017 um 100.000 € auf 2,5 Mio. € erhöht.
  • Ausgaben aus dem Zentralen Wahlkampffonds werden auf die Finanzierung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen beschränkt.
  • Die Wahlkampfbudgets der Landesverbände für Wahlen 2016 und 2017 sollen um 10% im Vergleich zu den in Wahlkämpfen zuvor eingesetzten Mitteln gekürzt werden.
  • Die Wahlkampfbudgets der LV Hamburg und Bremen 2015 werden um 5% gekürzt.
  • Der Länderfinanzausgleich 2015 wird mit 800.000 € geplant.
  • 2016 und 2017 soll der Länderfinanzausgleich um jeweils 5% abgesenkt werden, sofern dem nicht konkrete durch die Landesverbände nicht zu beeinflussende Gründe entgegenstehen.
  • So frei werdende Mittel sollen den Landesverbänden weiter zu Gute kommen (z. B. Zuführungen zum Zentralen Wahlkampffonds oder Einsatz für Investitionen).
  • Die in der Vorlage aufgeführten Konditionen zum Einsatz des Länderfinanzausgleiches werden bestätigt und sind in Vereinbarungen mit den Landesverbänden festzuschreiben.

 

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