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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Vorschlag zur Änderung des §24 der Satzung der Partei DIE LINKE – Unternehmensspenden

Beschluss des Parteivorstandes vom 28. und 29. März 2015

Der Parteivorstand unterstützt den Vorschlag des Bundesfinanzrates zum Thema Unternehmensspenden und reicht den Antrag an den Bielefelder Parteitag ein:

 

Antrag an den Bundesparteitag - Der Parteitag möge beschließen:

§24 der Satzung der Partei DIE LINKE erhält einen neuen Absatz 3:

(3) Die Partei verzichtet grundsätzlich auf Unternehmensspenden. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Beschlussfassung des zuständigen Landesvorstandes bzw. des Parteivorstandes. Widersprüche gegen entsprechende Beschlüsse auf Landesebene entscheidet der Parteivorstand. Monierte Spenden müssen bei einer entsprechenden negativen politischen Bewertung an den Spender zurücküberwiesen werden.

Der bisherige Absatz (3) erhält die laufende Nummer (4).

 

Begründung

Der Bundesfinanzrat bringt mit dem Antrag seine Absicht zum Ausdruck, die im Erfurter Programm enthaltene Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von Spenden von Wirtschaftsverbänden und Unternehmensspenden an Parteien (Punkt 4.2., Seite 45) im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung in der Partei DIE LINKE bereits jetzt umzusetzen. Dabei geht es vor allem darum, die politische Willensbildung in der Partei, unabhängig  von Versuchen der finanziellen Einflussnahme durch Unternehmen zu machen und dies auch glaubwürdig nach außen vertreten zu können. Daher besteht schon bisher völlige Einigkeit darüber, schon jetzt keine Spenden von Konzernen und Banken entgegennehmen zu wollen. (Punkt 5, Seite 76). In der aktuellen Praxis gibt es jedoch Spenden an Gliederungen der Partei, von in der Regel kleinen bis zu kleinsten Unternehmen, meist von uns persönlich verbundenen Unternehmer*innen, u.a. Genoss*innen, die eindeutig nicht das Ziel der politischen Einflussnahme im Sinne eines Vorteils für den Spender  verfolgen.  Wir sollten trotzdem systematisch daran arbeiten, den Betrag solcher Unternehmensspenden zu verringern bzw. durch Personenspenden zu ersetzen. Es gibt jedoch auch solche Spende, die wir nicht grundsätzlich ablehnen, sondern deren politische Vertretbarkeit durch die gewählten politischen Leitungen geprüft und im Einzelfall auch gebilligt werden sollte.  So z.B. Spenden für Solidaritätsprojekte, die projektbezogen erfolgen. Dagegen muss selbstverständlich Widerspruch möglich sein. Der beschriebene Beschwerdeweg sichert eine entsprechende Interventionsfähigkeit bis hin zum einzelnen Mitglied. Der vorgeschlagene Verfahrensweg bringt den Ausnahmecharakter von solchen Spenden nachhaltig zum Ausdruck, macht den Spendenvorgang durchgängig transparent, verhindert eine finanzielle Beeinflussung politischer Entscheidungen bzw. erlaubt eine Korrektur des Vorgangs, sofern ein entsprechender Verdacht geäußert wird und ermöglicht zugleich politisch gewollte und sinnvolle  Ausnahmen. Monierte Spenden müssen bei einer entsprechenden negativen politischen Bewertung an den Spender zurücküberwiesen werden. Die z. T. diskutierte Weitergabe an Dritte ist nicht möglich, würde außerdem den Vertrauensschutz und den mit der Spendenhandlung zu Gunsten der Partei zum Ausdruck gebrachten Willen der Spender verletzen.
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