Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Voten zum Konzept für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Dezember 2015
Der Parteivorstand gibt folgende Voten zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer an die Arbeitsgruppe:
1. Privilegierung eines bestimmten Personenkreises
Dies betrifft die Frage, ob und wenn ja welche nahen Angehörigen und/oder Nicht-Angehörigen (Öffnung für neue Formen des Zusammenlebens) steuerlich z. B. durch einen höheren persönlichen Freibetrag begünstigt werden sollen.Privilegiert werden (Stimmengleichheit für beide Varianten):
- Ehegattinnen/-en oder eingetragene Lebenspartner/-innen ODER eine von der/dem Erblasser/- in zu bestimmende Person
- sowie Kinder und Kinder eines bereits verstorbenen Kindes.
oder:
- Ehegattinnen/-en oder eingetragene Lebenspartner/-innen UND eine von der/dem Erblasser/-in zu bestimmende Person
- sowie Kinder und Kinder eines bereits verstorbenen Kindes.
2. Steuerliche Freistellung des normalen selbstgenutzten Wohneigentums
Bundestagswahlprogramm und Steuerkonzept der LINKEN sehen die Steuerfreistellung des normalen selbstgenutzten Wohneigentums vor. Die AG hat sich hierzu auf folgenden Vorschlag geeinigt:- Die Freistellung des selbstgenutzten Wohneigentums soll nicht über den persönlichen Freibetrag abgedeckt werden, sondern separat erfolgen.
- Die/der Erblasser/-in kann ein einziges ihm gehörendes selbstgenutztes Wohnobjekt an eine Person steuerlich begünstigt vererben. Sofern die Privilegierung eines bestimmten Personenkreises vorgesehen ist (siehe unter 1. Vorschläge 2 und 3), muss die begünstigte Person aus diesem Personenkreis stammen.
- Steuerfrei bleibt ein Wohnobjekt bis zu maximal 200 Quadratmetern Wohnfläche. Hat das Wohnobjekt mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche, werden nur die übersteigenden Quadratmeter mit ihrem Anteil am Gesamtwert der Wohnimmobilie besteuert (entspricht einem Freibetragsansatz).
3. Höhe des persönlichen Freibetrags
Die Höhe des persönlichen Freibetrags ist eng verknüpft mit der Privilegierungsfrage (siehe 1.). Einigkeit besteht darin, dass wenn eine Privilegierung bestimmter Personenkreise erfolgt, nur mehr zwischen zwei Personenkreisen differenziert wird (und nicht wie bisher zwischen fünf verschiedenen Personenkreisen, siehe Tabelle 1). Kein Konsens besteht in diesem Fall über die Höhe des Freibetrags sowohl beim begünstigten als auch beim nicht begünstigten Personenkreis.Oberer Freibetrag für privilegierten Personenkreis: 200.000 Euro
Unterer Freibetrag für alle anderen: 40.000 Euro
4. Steuertarif und Steuersätze
Die AG schlägt vor den in der 16. Wahlperiode entwickelten Tarifvorschlag zu übernehmen. Dieser sieht zum einen eine Abschaffung der bisherigen Steuerklassen vor. Zum anderen wird der Progressionsverlauf verschärft (= höherer Steuersatz setzt früher ein) sowie der Höchststeuersatz angehoben. Zum Vergleich wird der bisherige, nach Steuerklassen differenzierte Steuertarif vorangestellt.Tabelle 3: Geltender Steuertarif nach Steuerklassen
tABELLE §
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich ... EUR | Prozentsatz in der Steuerklasse | ||
I | II | III | |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | |
600.000 | 15 | 25 | |
6.000.000 | 19 | 30 | |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | |
über 26.000.000 | 30 | 43 |
Steuerklassen
Steuerklassen:(I) EhegattIn, LebenspartnerIn, Kinder, Stiefkinder, Enkel; Eltern und Großeltern im Erbfall;
(II) Eltern und Großeltern im Schenkungsfall, Geschwister und deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschiedene bzw. LebenspartnerInnen mit auf¬gehobener Lebenspartnerschaft;
(III) Alle übrigen.
Tabelle 4: Bundestagsfraktion DIE LINKE – Ein Steuertarif für alle
Tabelle 4: Bundestagsfraktion DIE LINKE – Ein Steuertarif für alleSteuerpflichtige Erwerbsteile in Euro | Steuersätze in % | |
mehr als | bis einschließlich |
|
| 10.000 | 6 |
10.000 | 20.000 | 7 |
20.000 | 30.000 | 8 |
30.000 | 40.000 | 9 |
40.000 | 50.000 | 10 |
50.000 | 75.000 | 12 |
75.000 | 100.000 | 14 |
100.000 | 150.000 | 16 |
150.000 | 200.000 | 18 |
200.000 | 300.000 | 21 |
300.000 | 400.000 | 25 |
400.000 | 500.000 | 30 |
500.000 | 750.000 | 35 |
750.000 | 1.000.000 | 40 |
1.000.000 | 1.500.000 | 45 |
1.500.000 | 2.000.000 | 50 |
2.000.000 | 3.000.000 | 55 |
3.000.000 | 4.000.000 | 60 |
4.000.000 | 5.000.000 | 60 |
5.000.000 | 6.000.000 | 60 |
6.000.000 | 7.000.000 | 60 |
7.000.000 | 8.000.000 | 60 |
8.000.000 | 9.000.000 | 60 |
9.000.000 | - | 60 |