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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Wahlkampfbudget 2017

Beschluss des Parteivorstandes vom 9. April 2016

1. Der Grobfinanzplan wird bestätigt. Eine Überschreitung des Gesamtetats in Höhe von 6,5 Mio. Euro ist auszuschließen. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt aus dem planmäßig zu bildenden zentralen Wahlkampffonds.

2. Im Jahr 2016 werden durch den Parteivorstand maximal 0,75 Mio. Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds zur Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes abgerufen, das restliche Budget im Jahr 2017.

3. Verschiebungen zwischen den Hauptpositionen im Rahmen des Gesamtetats sind zulässig.

4. Über den Einsatz der geplanten Gelder verfügt der Bundeswahlkampfleiter.

5. Zur finanziellen Unterstützung des Bundestagswahlkampfes 2017 wird in Abstimmung mit den Landesverbänden eine zentrale Wahlkampfspendenkampagne durchgeführt. Das Spendenaufkommen aus dieser Kampagne wird nach einem im Bundesfinanzrat zu vereinbarenden Schlüssel zur Aufteilung auf die Landesverbände und die Bundespartei eingesetzt.

6. Der Bundeswahlkampfleiter und der Bundesschatzmeister informieren regelmäßig den Parteivorstand und das Bundeswahlbüro über die Auslastung des beschlossenen Wahlkampffinanzplanes und das Wahlkampfspendenaufkommen.

Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch den Bundesfinanzrat.

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