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Beschlüsse des Parteivorstandes

Wahlperiode 2014-2016

Zum Antrag G.10 an den Berliner Parteitag 2014 – Mehr Demokratie wagen heißt auch: Wahlrecht reformieren und ausbauen!

Beschluss des Parteivorstandes vom 18. und 19. Oktober 2014

DIE LINKE setzt sich ein für:

  • Die Ausweitung des Wahlrechts auch für in Deutschland lebende und hier ihren Hauptwohnsitz habende Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

Denn: Auch hier lebende Menschen ohne Staatsbürgerschaft sind fast gleichermaßen von den Entscheidungen im Parlament betroffen - in Teilen sogar noch mehr, als Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in einem anderen Land leben. Nach geltendem Wahlrecht dürfen letztere wählen, erstgenannte jedoch nicht. Wir meinen: Dort wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, sollen sie sich auch durch die Beteiligung an Wahlen an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen können.

  • Die Abschaffung der Sperrklausel.

Alle Staatsgewalt geht von der Bevölkerung aus. Sperrklauseln sind undemokratisch, weil sie dazu beitragen, den Willen der Wählenden nicht im Parlament abzubilden. Die politische Auseinandersetzung mit auch von uns für falsch gehaltenen Positionen muss geführt werden, eine Sperrklausel ist kein Ersatz für diese Auseinandersetzung und läuft Gefahr den politischen Gegebenheiten beliebig angepasst zu werden. Auch das Argument der Zersplitterung des Parlaments kann nicht überzeugen. Die Parlamente müssen verantwortungsbewusst mit den jeweiligen Wahlergebnissen umgehen. Die Parlamentspraxis steht nicht über dem Willen der Wählenden. Das Wahlrecht muss nicht den Gegebenheiten im Parlament angepasst werden, sondern die Parlamentspraxis muss sich am Willen der Wählenden orientieren.

  • Streichung des Ausschlusses vom Wahlrecht auf Grund Richterspruchs, wegen richterlicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten (Vollbetreuung) und wegen Aufenthalts in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 13 BWahlG).

Das Wahlrecht ist nicht etwas, was als Auszeichnung verliehen wird, sondern es besteht weil jemand Bestandteil der Gesellschaft ist. Das Wahlrecht zu entziehen bedeutet, Menschen von der demokratischen Teilhabe auszuschließen. Weil wir dem Grundsatz folgen, dass der Souverän die Bevölkerung ist, wollen wir die benannten Ausschlussgründe vom Wahlrecht streichen.

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