Beschlüsse des Parteivorstandes
Wahlperiode 2014-2016
Zur offensichtlichen Kampagne gegen die Parteivorsitzenden
Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 30. Juni 2014
Der Geschäftsführende Parteivorstand weist die offensichtliche Kampagne gegen die Parteivorsitzenden zurück und begrüßt den juristischen Erfolg von Katja Kipping gegenüber dem Spiegel-Verlag.
Das Landgericht Hamburg hat mit Aktenzeichen (324 O 377/14) am 18. Juni 2014 den Beschluss erlassen, dass dem Spiegel-Verlag unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro untersagt wird, den Eindruck zu erwecken, das so genannte No-go-Papier
- sei im Auftrag oder
- mit Wissen von Katja Kipping erstellt oder
- gebe ihre Auffassungen wieder.
Aus gegebenem Anlass bekräftigt der Geschäftsführende Parteivorstand auf seiner heutigen Sitzung die von den beiden Vorsitzenden zu verschiedenen Anlässen bereits geäußerte Distanzierung von dem in den Medien kursierenden "No-Go-Papier".
Die darin getroffenen Formulierungen und die negativen Beurteilungen von Personen sowie die grundlegende Herangehensweise sind klar zurückzuweisen. Das konkrete Handeln der Vorsitzenden entsprach zu keinem Zeitpunkt dem Inhalt des Papiers.
Der Stil dieses Papiers ist Ausdruck einer Kulturlosigkeit, wie sie leider von Einzelnen in der Partei zum Beispiel im Zusammenhang mit einem sogenannten "Liederbuch" praktiziert wurde und gegenwärtig in verschiedenen Zusammenhängen wieder wird. Unsere Erfahrungen bei zahlreichen Treffen und Veranstaltungen in der Partei sind jedoch, dass in ihr eine große Offenheit und Solidarität gerade auch gegenüber den Parteivorsitzenden existiert und die genannten Debatten nicht charakteristisch für das Klima in ihr sind.
Der Geschäftsführende Parteivorstand setzt sich für eine demokratische und faire Kultur ein, in der Konflikte in der Sache und im Ton der gegenseitigen Wertschätzung ausgetragen werden; in dem das Gemeinsame, nicht das Trennende im Vordergrund steht.