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Beschluss 2020/172

Änderungsantrag: Geschäftsordnung des Bundesparteitages

Beschluss des Parteivorstandes vom 3. Oktober 2020

Der Parteivorstand stellt den unten stehenden Änderungsantrag zur Geschäftsordnung.

Der Vorschlag zur Geschäftsordnung, Antrag R.01, wird am Ende wie folgt ergänzt:

VI. Parteitag unter besonderen Infektionsschutzbedingungen

  1. Alle anwesenden Personen haben auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einen Mund-Nasen-Schutz (keine Face Shields) zu tragen, es sei denn, sie befinden sich an ihrem festen Arbeitsplatz (Plenarsaal, Arbeitsräume) oder beim Essen/Trinken.
  2. Alle Teilnehmer des Parteitags halten den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Husten- und Nies-Etikette ein.
  3. Symptomatische Personen dürfen (auch bei milden Symptomen) den Veranstaltungsort nicht betreten oder müssen diesen verlassen.
  4. Alle Teilnehmer des Parteitags (Ausnahme Tagungspräsidium) haben während des gesamten Parteitags denselben Arbeits- und Sitzplatz (Plenarsaal, Arbeitsräume) zu nutzen.
  5. Die Kapazitätsbegrenzung des Plenarsaals ist einzuhalten.

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