Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Baden-Württemberg zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2021
Beschluss des Parteivorstandes vom 12. September 2020
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 5. September 2020 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 563.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2021 zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 563.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Baden-Württemberg.