Zum Hauptinhalt springen
Beschluss 2020/067

Die Kosten der Corona-Krise gerecht verteilen!

Beschluss des Parteivorstandes vom 25. April 2020

Konkretisierung der LINKEN Forderungen zur Finanzierung der Corona-Kosten

Die Bundesregierung hat gegen die Corona-Krise zunächst ein Hilfspaket von insgesamt 750 Mrd. Euro beschlossen. Dafür werden 2020 mindestens 156 Mrd. Euro Kredite aufgenommen werden – die Krisensituation lässt trotz Schuldenbremse eine erhebliche Kreditaufnahme zu. Diese Kredite sind aber gemäß Tilgungsplan der Bundesregierung in den nächsten 20 Jahren zurückzuführen.

Die Weichen für eine gerechte Finanzierung müssen jetzt gestellt werden – dass lehrt nicht nur die Erfahrung aus der Finanzkrise 2008ff. Die Staatshilfen dürfen nicht zu Abbau oder Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge führen – im Gegenteil. Sie dürfen nicht zu einer Bremse des sozial-ökologischen Umbaus werden – im Gegenteil. Und sie dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Ungleichheit wächst – im Gegenteil.

DIE LINKE fordert:

  1. Für außergewöhnliche Belastungen, die nicht aus dem normalen Steueraufkommen bewältigt werden können, sieht das Grundgesetz die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe vor. Eine solche Vermögensabgabe ist dringend gefordert. Da das Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht, muss ein Corona-Lastenausgleichsfonds gebildet werden, mit dem die gesamten Krisen- und Aufbaukosten von Bund, Ländern und der Gemeinden finanziert werden.
    Die Vermögensabgabe soll bei den ein Prozent vermögendsten Privatpersonen, die genauso viel wie die ärmsten 75 Prozent der Bevölkerung zusammen an Vermögen halten, erhoben werden. Nach Freibeträgen (inklusive solcher für Betriebsvermögen), einem Eingangsabgabesatz von 10 Prozent und einer progressiven Ausgestaltung des Abgabesatzes werden damit Multimillionäre und Milliardäre zur Finanzierung der Krise herangezogen.
  2. Die Linke stellt sich gegen die Abschaffung des verbliebenen Solidaritätszuschlages. Es gibt gerade in der Krise keinen Grund für Steuergeschenke an die einkommensstärksten 10 Prozent der Bevölkerung.
  3. Die Vermögensabgabe wird einmalig erhoben, auch wenn sie über die Zeit gestreckt werden kann. Diese Zeit muss genutzt werden, um die Wiedereinsetzung der Vermögenssteuer vorzubereiten.

Zurück zur Übersicht

Zurück zum Seitenanfang