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Beschluss 2019/206

Elysée 2.0. ablehnen

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 7. Januar 2019

Der geschäftsführende Parteivorstand unterstützt die Position der Bundestagsfraktion, den geplanten Vertrag zur deutsch-französischen Kooperation und Integration (Elysée 2.0.) abzulehnen, da er die falsche Antwort auf die Krise der Europäischen Union und die Herausforderungen in Europa gibt.

DIE LINKE lehnt den im Vertrag ausgedrückten deutsch-französischen Führungsanspruch in der EU zur Durchsetzung weiterer neoliberaler Kürzungspolitik, der Aufrüstung und der verstärkten strategischen Ausrichtung auf militärische Interventionen ab. Den im Vertrag formulierten Positivbezug zur EU-Militärpolitik und dort insbesondere zu PESCO (permanente europäische strukturierte Kooperation im Militärbereich) lehnt DIE LINKE ab.

Die angestrebte EU-Afrikapolitik einer neokolonialen militärischen, politischen und ökonomischen Machtprojektion wird die vorgeschobenen Entwicklungsziele konterkarieren. 

Der vorgeschlagene deutsch-französische Rat der Wirtschaftsweisen verdeutlicht, dass die angestrebte Konvergenz des deutschen und französischen Wirtschafts- und Sozialmodells weiteren Druck auf die sozialen Standards in Frankreich, Deutschland und der EU organisieren soll. Statt einer Agenda 2010 in Frankreich sollten in Deutschland, Frankreich und der ganzen EU soziale Rechte gestärkt werden. Statt neuer neoliberaler Beratergremien sollten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre gewerkschaftlichen Vertretung und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden. 

Der geschäftsführende Parteivorstand ruft die Landtagsfraktionen auf, sich kritisch mit dem Vertrag auseinanderzusetzen, und sich zugleich für konkrete deutsch-französische Kooperationsprojekte wie Austauschprogramme, Sprachförderung, Städtepartnerschaften und grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzusetzen und dem Vertrag nicht zuzustimmen.

Der geschäftsführende Parteivorstand ruft die Mitglieder der Landesregierungen auf, sich in den Regierungen für eine Ablehnung des Vertrags auszusprechen und für den Fall, dass keine Einigung in dieser Richtung möglich ist, auf einer Enthaltung zu bestehen.

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