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Beschluss 2018/108 G.21

Für ein Verbot von Zwangsunterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und für die Förderung von alternativen Maßnahmen

Beschluss des Parteivorstandes vom 30. Juni 2018

Die Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, Zwangsunterbringungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Einrichtungen zu verbieten.

Die Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Parlamenten und Gremien alle möglichen gesetzlichen, administrativen und gerichtlichen Maßnahmen anregen und unterstützen, um Zwangsunterbringung durch Rechtsänderungen zu verbieten und um mit den Artikeln 14, 19 und 22 des Übereinkommens (UN-Behindertenrechtskonvention) übereinstimmende alternative Maßnahmen zu fördern.

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