Grobfinanzplan für den Europawahlkampf 2019
Beschluss des Parteivorstandes vom 8. September 2018
1. Der Grobfinanzplan wird bestätigt. Die beschlossene Gesamtsumme von 3,7 Mio. Euro ist die maximale Obergrenze. Eine Überschreitung des Gesamtetats ist auszuschließen. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt aus dem planmäßig zu bildenden zentralen Wahlkampffonds.
2. Im Zuge der weiteren Untersetzung und Durchführung des Finanzplanes sind Verschiebungen zwischen den Hauptpositionen im Rahmen des Gesamtetats zulässig.
3. Über den Einsatz der geplanten Gelder verfügen der Bundeswahlkampfleiter und der Bundesschatzmeister in gemeinsamer Abstimmung.
4. Der Bundeswahlkampfleiter und der Bundesschatzmeister informieren regelmäßig den Parteivorstand und das Bundeswahlbüro über die Auslastung des beschlossenen Wahlkampffinanzplanes.
5. Der Grobfinanzplan ist noch mit dem Bundesfinanzrat abzustimmen.