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Beschluss 2019/073

Gründung einer gemeinnützigen Stiftung "Münzenbergs Erben" auf dem Wege der Einbringung von Gesellschaftsanteilen an der GG FMP1

Beschluss des Parteivorstandes vom 26. Mai 2019

1. Die im Jahr 2001 gegründete Grundstücksgesellschaft Franz Mehring Platz 1 mbh (GG FMP1) ist seit diesem Zeitpunkt Eigentümerin der Immobilie Franz-Mehring-Platz 1. Dem war ein jahrelanger, komplizierter Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn vorangegangen, der letztlich auf dem Wege des Erwerbs der Immobilie beendet werden konnte.

Die Immobilie wurde in den letzten Jahren unter Einsatz erheblicher unternehmenseigener und fremdfinanzierter Mittel Schritt für Schritt entwickelt und beherbergt den Sitz von RLS, ND, MediaService sowie 100 weiterer Mieter und Mieterinnen. Darüber hinaus verfügt sie über ein Tagungszentrum mit Saal und Seminarräumen.

2. Gesellschafter der GG FMP1 sind mit 74,8% die Neues Deutschland Verlag und Druckerei GmbH (ND) sowie die FEVAC GmbH und die communio eG mit jeweils 12,6%. FEVAC GmbH sowie communio eG sind gleichzeitig mit je 50% die Gesellschafter der ND GmbH.

Die grundlegenden Beschlüsse der Gesellschafter FEVAC GmbH und communio eG waren sowohl gegenüber der ND GmbH als auch gegenüber der GG FMP1 von Beginn an bis heute darauf ausgerichtet, eine jeweils eigenständige wirtschaftliche, dem jeweiligen Gesellschaftszweck beider Unternehmen entsprechende Entwicklung zu vollziehen. Die GG FMP1 sollte sich dabei zu einer dauerhaft tätigen, offenen Plattform für temporäre und längerfristige Anmietung durch Institutionen, Einrichtungen oder Unternehmen gleicher grundlegender gesellschaftspolitischer Ausrichtung entwickeln und einen eigenständigen Beitrag zur Umsetzung dieses gesellschaftspolitischen Ansatzes leisten. Diese Funktionen erfüllt die GG FMP1 heute.

3. Vor diesem Hintergrund kommen die FEVAC und die communio EG nunmehr überein, mit der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung unter dem Namen "Münzenbergs Erben" und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der GG FMP1 einen weiteren Schritt bei der dauerhaften Sicherung dieser Zielstellung zu gehen.

In die zu gründende Stiftung sollen gemäß der Beschlüsse der jeweiligen Gesellschafterversammlungen der Unternehmen Anteile an der GG FMP1 wie folgt eingebracht werden:

  • ND GmbH Anteile in Höhe von 65% an der GG FMP1
  • FEVAC GmbH Anteile in Höhe von 2,5% an der GG FMP1 und
  • communio eG Anteile in Höhe von 2,5% an der GG FMP1

Auf dieser Grundlage soll die Stiftung "Münzenbergs Erben" zukünftig insgesamt Anteile von 70% an der GG FMP1 halten. Damit würde die ND GmbH weiter 9,8% und die FEVAC GmbH und die communio eG jeweils10,1% an der Gesellschaft halten.

Mit dieser Struktur tragen die Errichter den komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Existenzbedingungen der an der Gründung beteiligten Partner Rechnung.

4. Die durch die Gründer zu errichtende Stiftung soll ausschließlich und unmittelbar die Förderung gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung erfüllen. Diese sind insbesondere die Förderung von der internationalen Beziehungen, eines demokratischen Staatswesens und des bürgerschaftlichen Engagements sowie von Wissenschaft und Forschung auf diesen Gebieten. Einzelheiten regelt die Satzung.

Die Stiftung wird durch zwei Vorstände geführt. Die Gründungsvorstände werden durch die Stifter entsandt. Ein Kuratorium überwacht die Erfüllung des Stiftungszwecks. Das Kuratorium wird bei Gründung gemeinsam durch die Stifter berufen. Dabei sind fachliche und soziale Kompetenz und Fähigkeit zur aktiven Mitwirkung im Sinne der grundlegenden gesellschaftspolitischen Ausrichtung zu berücksichtigen.

5. Mit der Wahl des Namens der Stiftung "Münzenbergs Erben" beziehen sich die Stifter auf Willi Münzenberg, der für den Kampf gegen Krieg, Nationalismus, Faschismus und den Bruch mit dem Stalinismus sowie für die Selbstermächtigung von Menschen durch Aufklärung, Bildung, Massenkommunikation, Organisation und gegenseitige, radikale Solidarität in globalen Räumen steht.

Bereits heute ist am FMP1 das Münzenberg Forum als gemeinsame Plattform der ansässigen Akteure im Sinn der grundsätzlichen Ziele der Stiftung tätig.

6. Die Stiftung wird zukünftig auf der Basis der zukünftigen Ertragskraft der GG FMP1 die mit der Satzung anvisierten Ziele zu realisieren.

Die Stiftung ist für Zustiftungen von Dritten offen.

7. Die Gründung der Stiftung wird durch die Stifter im engen Zusammenwirken mit fachlich kompetenten Partnern, die sowohl über Sachkunde zu den Existenzbedingungen der Stifter als auch die komplexen Anforderungen an das zu gründende Stiftungskonstrukt verfügen, begleitet.

8. Ziel ist es, die Voraussetzungen für Gründung der Stiftung bis zum 30.06.2019 zu schaffen und diese auf der hier dargestellten Grundlage zu errichten.

9. Der Parteivorstand beschließt als Treugeber der Gesellschafter der FEVAC GmbH auf der Grundlage dieser Vorlage, die Treuhänder zu ermächtigen, die Stiftung zu errichten und alle dafür notwendigen Erklärungen verbindlich abzugeben.

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