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Beschluss 2020/198 G.14

Investitionsstau beenden, Schuldenbremse aus dem Grundgesetz streichen

Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Dezember 2020

DIE LINKE fordert die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen und durch eine goldene Regel zu ersetzen, die Kredite im Umfang der Investitionen ermöglicht. Wenn der Staat etwa eine Universität baut, die auch noch unseren Enkelkindern zur Verfügung stehen wird, ist es nur sinnvoll, die Finanzierung über mehrere Generationen zu verteilen.

Zumindest sollte die Schuldenbremse krisenbedingt so lange wie möglich ausgesetzt bleiben und der Tilgungsplan idealerweise gestrichen, wenigstens aber über Jahrzehnte gestreckt werden.

Zudem ist eine einmalige Vermögensabgabe und eine dauerhafte Vermögensbesteuerung für Multimillionäre und Milliardäre sowie eine Abschöpfung der übermäßigen Profite von Krisengewinnern wie Amazon & Co. erforderlich.

Es war notwendig, dass der Staat in der Corona-Krise Kredite aufgenommen hat, um krisenbedingt ausfallende Einkommen von Beschäftigten und Selbstständigen zu kompensieren, Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und öffentliche Investitionen auszuweiten. Denn wenn Unternehmen sterben und Jobs vernichtet werden, wird die Krise noch teurer. Bei staatlichen Beteiligungen, Krediten oder Bürgschaften an große Unternehmen sind diese an soziale und ökologische Kriterien zu binden, Tarifverträge müssen eingehalten werden.

Derzeit bekommt der Staat das Geld zudem zu negativen Zinsen. Er muss also weniger zurückzahlen, als er sich leiht. Allerdings steht weiterhin die Schuldenbremse im Grundgesetz, auch wenn sie wegen der Corona-Krise ausgesetzt wurde. Die Schuldenbremse verhindert Investitionen in die Zukunft. Wenn die in der Krise aufgenommenen Schulden nach der Bundestagswahl zurückgezahlt werden sollen, droht der Kürzungshammer.

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