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Beschluss 2020/064

Kriterien für Kandidaturen zum Deutschen Bundestag 2021

Beschluss des Parteivorstandes vom 25. April 2020

I. Für Kandidaturen zu den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag gelten folgende Kriterien:

DIE LINKE orientiert darauf, Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, die für die Politik der LINKEN in der Öffentlichkeit einstehen, die in der Partei durch ihre politische Arbeit oder ihr öffentliches Wirken im Sinne der Ziele der LINKEN verwurzelt sind.

Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen der Partei DIE LINKE sind dem Bundestagswahlprogramm verpflichtet und als Mitglieder auch dem Erfurter Programm; Nichtmitglieder stehen sie den im Parteiprogramm formulierten Grundsätzen nahe.

Wir erwarten von den Kandidatinnen und Kandidaten,

  • dass sie die Programmatik der Partei DIE LINKE aktiv vertreten und sich im Wahlkampf von der Wahlstrategie der Partei leiten lassen;
  • politische und fachliche Kompetenz, politische und rhetorische Kommunikationsfähigkeiten sowie moralische Integrität;
  • die Bereitschaft, die eigene politische Biographie offen zu legen;
  • den Wahlkampf in enger Abstimmung mit der Bundeswahlkampfleitung der Partei und dem Bundeswahlbüro zu führen;
  • Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, sich am gemeinsamen Internet-Auftritt zu beteiligen und eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten;
  • Beratungs- und Trainingsangebote wahrzunehmen,

Wir erwarten von unseren Abgeordneten,

  • eine ausgeprägte Basisverbundenheit
  • Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern
  • die Bereitschaft, sich bei der Einrichtung von Wahlkreisbüros mit dem jeweiligen Landesvorstand abzustimmen und sich an den vom Parteivorstand zu entwickelnden Qualitätskriterien für Wahlkreisbüros zu orientieren, dazu gehören u.a. offene und weitgehend barrierefreie Büros, die soziale Unterstützung und lokale Vernetzung von Initiativen anbieten
  • eine existenzsichernde Bezahlung ihrer Beschäftigten, mindestens in Anlehnung an den Öffentlichen Dienst
  • Parteitagsbeschlüsse  anzuerkennen
  • sich an inhaltlichen Diskussionsprozessen der Parteigremien zu beteiligen und diese zu befördern
  • als prominente Botschafter_innen für die Partei und bestenfalls für die eine Mitgliedschaft in der Partei zu werben
  • die Zugehörigkeit zur Partei durch Nutzung von Logo und anderen Mitteln der CI öffentlich kenntlich zu machen
  • regelmäßig an Plenar-, Fraktions-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzungen sowie an bundesweiten Treffen der Sprecherinnen und Sprecher für ihre Fachgebiete teilzunehmen
  • ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte vollständig transparent zu machen
  • dass Sie Teil der bestehenden Abgeordnetengemeinschaft werden, um dadurch die büroübergreifende Mitbestimmung gemäß BetrVG auch für ihre persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
  • mit ihren persönlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne unserer politischen Forderungen in allen Belangen wertschätzend umzugehen.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für Kandidaturen auf den Listen der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017 werden schriftliche Vereinbarungen über ihre Bereitschaft getroffen, die genannten Kriterien anzuerkennen und zu erfüllen, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der gültigen Beitragstabelle der Partei zu entrichten und jährlich bei entsprechenden Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen anzupassen sowie Mandatsträgerbeiträge gemäß Bundessatzung sowie den zwischen dem Parteivorstand und der Bundestagsfraktion zu treffenden Vereinbarungen zu entrichten.

II. Zur Höhe des Mandatsträgerbeitrages der Abgeordneten der Partei DIE LINKE. im Deutschen Bundestag für die 20. Legislaturperiode

  1. Der gemäß Bundessatzung und Bundesfinanzordnung zu entrichtende Mandatsträgerbeitrag der Abgeordneten der Partei DIE LINKE im Deutschen Bundestag wird ab der 20. Legislaturperiode auf monatlich 15% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (Diäten) (2013 entsprach das 1.250 Euro) und eventuellen Funktionszulagen festgelegt. Nach den jährlichen Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen werden die Mandatsträgerbeiträge entsprechend angepasst.
  2. Der monatliche Mandatsträgerbeitrag wird um 100 Euro für jede Person, für die die/der Abgeordnete unterhaltsverpflichtet ist, vermindert.
  3. In Abstimmung mit dem Fraktionsvorstand schließt der Parteivorstand mit den gewählten Abgeordneten jeweils Vereinbarungen über die Höhe des zu entrichtenden Mandatsträgerbeitrages ab.

Verantwortlich: Bundesschatzmeister

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