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Beschluss 2019/049 D.2.

Landesschuldenbremse Brandenburg

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 1. Juli 2019

DIE LINKE hat die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz abgelehnt, da sie notwendige öffentliche Investitionen verhindert, eine antizyklische Wirtschaftspolitik blockiert und deshalb ökonomisch unsinnig ist. Die grundgesetzliche Regelung zur Schuldenbremse sieht begrenzte Ausnahmeregelungen vor. Um diese nutzen zu können, sind landesrechtliche Regelungen notwendig. Der Parteivorstand erwartet, dass die Landesverbände der Partei und ihre Fraktionen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieser Ausnahmeregelungen ausschöpfen. Dazu sind einzelgesetzliche Regelungen ausreichend, eine Aufnahme der Schuldenbremse in Landesverfassungen ist dazu nicht notwendig. Der PV erwartet deshalb, dass die Landesverbände und Landtagsfraktionen eine Verfestigung der Schuldenbremse durch die Aufnahme in Landesverfassungen ablehnen.

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