Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Verteilung von Geldauflagen in Gerichtsverfahren
Beschluss des Parteivorstandes vom 28. und 29. Oktober 2018
Geldauflagen, die in Gerichtsverfahren erfolgen, müssen transparent und nachvollziehbar verteilt werden. Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dürfen die Gelder nur noch an gemeinnützige Einrichtungen verteilen, die auch im zentralen Verzeichnis registriert sind. Richterinnen und Richter sowie Angehörige dürfen keinen persönlichen Vorteil durch die Zuweisung an die geldempfangenden Organisationen haben.