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Beschluss 2020/213

Mieten erlassen!

Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Dezember 2020

Gewerbetreibende nicht mit den Kosten für die Corona-Krise allein lassen

Die LINKE fordert zum Erhalt und zur Wiederbelebung der Innenstädte, die Gewerbemieter in der Pandemie zu entlasten und die Vermieter an den Krisenkosten zu beteiligen. Überbrückungshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft sind sinnvoll und nötig. Damit die staatlichen Hilfen auch bei den Betroffenen bleiben, müssen auch Vermieter*innen von Gewerberäumen auf einen Teil Ihrer Mieteinnahmen verzichten.

Um die Gewerbemieter zu entlasten, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  1. ein Kündigungsmoratorium bei COVID-19-bedingtem Zahlungsverzug für die gesamte Dauer der Pandemie
  2. einen gesetzlichen Anspruch auf Absenkung der Nettokaltmiete um 30-50 Prozent für Gewerbemieter*innen, die pandemiebedingt von erheblichen Umsatzverlusten betroffen und denen Mietzahlungen in voller Höhe nicht zumutbar sind
  3. eine darüberhinausgehende Minderungsmöglichkeit um mindestens die Hälfte der geschuldeten Miete bei behördlichen Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zur Eindämmung der Pandemie nach österreichischem Modell 
  4. einen Härtefallfonds, der privaten, kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern*innen gewerblich genutzter Räume, die durch pandemiebedingt verringerte Mieteinnahmen in wirtschaftliche Not geraten, schnelle, unbürokratische Hilfen gewährt.

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