Mittel aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2021
Beschluss des Parteivorstandes vom 7. April 2019
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 22. Februar 2019 dem Antrag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz auf Vorentnahme von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 44.198,- € zur Vorbereitung des Landtagswahlkampfes 2021 zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Vorentnahme von 44.198,- € aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Rheinland-Pfalz.