Mittel aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landtagswahlkampf Thüringen 2019
Beschluss des Parteivorstandes vom 7. April 2019
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 22. Februar 2019 dem Antrag des Landesverbandes Thüringen auf Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 650.000,- € zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2019 zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 650.000,- € aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Thüringen.