Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Bürgerschaftswahlkampf in Hamburg
Beschluss des Parteivorstandes vom 25. Januar 2020
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 16. November 2019 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 250.000,00 Euro zur Finanzierung des Bürgerschaftswahlkampfes 2020 zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 250.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Hamburg.