Paritätsgesetz
Beschluss des Parteivorstandes vom 24. November 2019
DIE LINKE fordert ein bundesweites Wahlgesetz, das geeignet ist, Parität im Bundestag zu erreichen, indem es Parteien dazu verpflichtet, Wahllisten und Wahlkreise geschlechterparitätisch aufzustellen. Die Umsetzung kann als paritätische Doppelbesetzung der Wahlkreise erfolgen, wobei die nötige Verringerung der Gesamtmandate berücksichtigt sein muss, oder im Rahmen eines reinen Verhältniswahlrechts.