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Beschluss 2019/135

Privatisierung von behördlichen Bürgerportalen

Beschluss des Parteivorstandes vom 25. Januar 2020

DIE LINKE lehnt eine Beteiligung von Privaten an behördlichen Bürgerportalen ab. Sie fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang für Bürgerportale ausschließlich als öffentliche Dienstleistung und Aufgabe über die öffentliche Verwaltung zu organisieren ist.

Hintergrund ist, dass ein Bürgerportal, über das demnächst alle Einwohner beispielsweise ihre Anträge online mit der Verwaltung abwickeln können, ab Januar 2020 eingerichtet werden soll. In einem ersten Schritt sollen auf diese Weise zum Beispiel KFZ An- und Abmeldungen oder die Beantragung von Kinder- und Erziehungsgeld abgewickelt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch ein Verfahren für das Wohngeld entwickelt sein, das derzeit jedoch noch nicht einmal als Prototyp besteht.

Wenn Bundesländer nicht die technischen und finanziellen Kapazitäten und Rahmenbedingungen haben bzw. entsprechende Dienstleistungen nicht anbieten können, um solche Bürgerportale zu betreiben, dann muss das Ziel sein, dass sie durch den Bund dazu in die Lage versetzt werden. Eine Möglichkeit dazu wäre, private Dienstleister wie Verimi, zu deren Gesellschaftern  unter anderem die Deutsche Bank, der Medienkonzern Axel Springer, die Allianz, der Autohersteller Daimler und die Telekom gehören, zu vergesellschaften. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Länder in die finanzielle Lage zu versetzen, solche Bürgerportale selbst zu betreiben.

DIE LINKE kritisiert solche Privatisierungsbestrebung von staatlichen Aufgaben und Dienstleistungen vehement. Der Staat muss einen funktionierenden, datenschützenden und sicheren Online-Zugang schaffen. Gerade bei sensiblen Daten und Themen, wie beispielsweise Kindergeld und Wohngeld muss sichergestellt sein, dass Dritte keinen direkten Zugang zu solchen Informationen erhalten. Auch die Authentifizierung muss ausschließlich über behördliche Verfahren erfolgen.

Der Parteivorstand fordert die politisch Verantwortlichen im Bund auf,  entsprechend gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Länder nicht gezwungen sind, auf private Unternehmen zur Erfüllung staatlicher Verwaltungsaufgaben zurückzugreifen.

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