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Beschluss 2018/170

Solidarität mit den Ryanair-Beschäftigten

Beschluss des Parteivorstandes vom 14. und 15. Oktober 2018

Die Partei DIE LINKE solidarisiert sich mit den Forderungen und Aktionen der Beschäftigten von Ryanair gegen ihre unzumutbaren Arbeits- und Entgeltbedingungen, für einen Tarifvertrag und Mitbestimmungsrechte.

Über die Hälfte der in Deutschland arbeitenden Ryanair-Beschäftigten haben einen irischen Arbeitsvertrag über eine Leiharbeitsfirma. Sie haben daher keine deutschen Arbeitnehmerrechte und sozialen Sicherungen. Viele Kabinenbeschäftigte verdienen bei einer vollen Stelle nur 1000 bis 1.500 Euro im Monat. Denn bezahlt werden nur die geflogenen Stunden, nicht die Arbeitszeit am Boden und nicht die Bereitschaft. Es gibt Arbeitsverträge ohne Mindeststundengarantie, mit der Folge, dass Beschäftigte in einigen Monaten nur wenige Hundert Euro erhalten oder in Zwangsurlaub geschickt werden. Dauerbefristungen und  Zwangsversetzungen sind an der Tagesordnung.

Als Reaktion auf Warnstreiks der Beschäftigten droht Ryanair nun mit Standortschließungen und Beschäftigungsabbau. Bereits in den Wochen zuvor war es zu massiven Einschüchterungsversuchen gegenüber Beschäftigten gekommen. Solche Methoden dürfen auch politisch nicht hingenommen werden. Arbeits- und Streikrecht gilt auch für Ryanair.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen von ver.di: Ryanair muss in Deutschland endlich Tarifverträge abschließen. Die Einschüchterungsmaßnahmen und Schließungsankündigungen u.a. von bestreikten Standorten müssen zurückgenommen werden. Nötig sind Löhne und Arbeitsbedingungen mindestens auf dem Niveau der anderen Billigfluglinien. Es muss das Arbeitsrecht der Stationierungsorte angewendet werden.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind aufgefordert:

  • Druck auf Ryanair auszuüben, die angekündigte Schließung des Bremer Standorts als Mittel der Einschüchterung umgehend zurückzunehmen und das grundgesetzlich geschützte Recht auf gewerkschaftliche Betätigung zu respektieren.
  • die Ausnahme von fliegendem Personal im Betriebsverfassungsgesetz § 117 zu streichen, um Mitbestimmung nach deutschem Recht zu ermöglichen.
  • die Vergaben von Start- und Landerechte von Luftfahrtgesellschaften an die Einhaltung von internationalen UN-Kernarbeitsnormen und von Tarifverträgen zu koppeln.

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