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Beschluss 2020/057

Zum Mitgliederentscheid BGE

Beschluss des Parteivorstandes vom 14. April 2020

1.

a. Der Parteivorstand wird dem für Juni geplanten Bundesparteitag einen Antrag vorlegen, mit dem der Parteivorstand einen Mitgliederentscheid in der Partei DIE LINKE nach §8 Abs. 2 Nr. d) der Bundessatzung herbeiführen will. Dieser Mitgliederentscheid soll nach der Bundestagswahl, jedoch spätestens ein Jahr danach stattfinden.

b. Der Parteivorstand wird dafür werben, dass der Bundesparteitag die Einleitung eines Mitgliederentscheids beschließt. Er wird sich daher nach allen Kräften für die unveränderte Annahme des Antrags auf dem Parteitag zur Einleitung eines solchen Mitgliederentscheids einsetzen.

c. Der Parteivorstand wird folgenden Antrag fristgemäß einreichen und an den Bundesparteitag stellen. Dessen Teil ist auch der abzustimmende Text der BAG Grundeinkommen für einen Mitgliederentscheid nach §2 Abs. 2 Nr. a) der Ordnung für Mitgliederentscheide:

1. Der Parteitag nimmt zur Kenntnis, dass die BAG Grundeinkommen die notwendigen Voraussetzungen für den beabsichtigten Mitgliederentscheid in unserer Partei zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" (BGE) erfüllt hat. Der Antragstext und seine Begründung finden sich hier: gleft.de/3EO

2. Der Parteitag nimmt zur Kenntnis, dass der Parteivorstand an seiner Haltung zur Frage einer Positionierung unserer Partei zum BGE seit seinem Beschluss vom 30.06.2018 nichts geändert hat. Der Beschluss findet sich hier: http://gleft.de/3EN

3. Der Parteitag nimmt zur Kenntnis, dass es nicht das Begehren des Parteivorstandes ist, einen Mitgliederentscheid über diese Frage durchzuführen, das Begehren der BAG Bedingungsloses Grundeinkommen, einen Mitgliederentscheid durchzuführen, jedoch die nach der Satzung der Partei notwendigen Voraussetzungen erfüllt und daher über den Wege der Unterschriftenabgabe herbeigeführt werden kann und dann noch im Jahr 2020 stattfinden müsste. Der Parteitag begrüßt es, dass Parteivorstand einerseits und BAG Bedingungsloses Grundeinkommen / die Vertrauenspersonen des angestrebten Mitgliederentscheides andererseits versucht haben, hinsichtlich des Zeitpunkts des Stattfindens dieses Mitgliederentscheides und der Organisation der dafür nötigen Debatte eine Übereinkunft erzielt haben. Der Parteitag nimmt zur Kenntnis, dass sich der Parteivorstand den Inhalt des Antrags für einen solchen Mitgliederentscheid, die Aufnahme eines emanzipatorischen bedingungslosen Grundeinkommens in die Parteiprogrammatik, durch diese Vereinbarung politisch nicht zu eigen macht.

4. Der Parteitag beschließt daher, einen Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. d) einzuleiten.

a. Der abzustimmende Text für diesen Mitgliederentscheid nach §2 Abs. 2 Nr. a) der Ordnung für Mitgliederentscheide lautet:

"Die Partei DIE LINKE nimmt ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen, wie es beispielsweise die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE vorschlägt, in ihre politische Programmatik auf. Sie lehnt neoliberale Grundeinkommensmodelle ab.

Dazu wird der Parteivorstand aufgefordert, dem Bundesparteitag bis spätestens ein Jahr nach Abschluss dieses Mitgliederentscheides eine entsprechende Änderung des Parteiprogramms zur Einarbeitung eines linken bedingungslosen Grundeinkommenskonzeptes vorzuschlagen. Nach positiver Entscheidung des Parteitages soll der Parteivorstand auch in den Entwurf des Wahlprogrammes zur nächstfolgenden Bundestagswahl die Forderung nach einem linken bedingungslosen Grundeinkommen aufnehmen."

b. Der folgenden Text ist die im Mitgliederentscheid abzudruckende Begründung nach §2 Abs. 2 Nr. b) der Ordnung für Mitgliederentscheide:

"Die folgende Begründung ist die Begründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Bedingungsloses Grundeinkommen, die diesen Mitgliederentscheid ursprünglich angestrebt hat und für ein "Ja" wirbt. Die Stellungnahme des Parteivorstandes findet sich auf einem anderen Blatt.

[PLATZHALTER - hier folgt die ursprüngliche Begründung der BAG BGE / Vertrauenspersonen des Mitgliederentscheides §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung. Sie wird auf max. 2.730 Zeichen redaktionell gekürzt. Dafür verantwortlich sind die Vertrauenspersonen des Mitgliederentscheides nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung]"

Der Parteivorstand wird seiner 3.000-Zeichen-Begründung folgenden Disclaimer voranstellen, der auch mit zur Zeichenzahl zählt:
"Die folgende Stellungnahme ist die Stellungnahme des Parteivorstandes, der diesen Mitgliederdentscheid ursprünglich nicht angestrebt hat. Die Stellungnahme (Begründung) der Bundesarbeitsgemeinschaft findet sich auf einem anderen Blatt."

c. Der Antrag des Parteivorstandes wird folgende Personen als für den Mitgliederentscheid verantwortliche Vertrauenspersonen nach §2 Abs. 2 Nr. c) der Ordnung für Mitgliederentscheide benennen:

  • Halina Wawzyniak
  • Tilman Loos 
  • Stefan Wolf
  • den/die Bundesgeschäftsführer*in
  • Lydia Krüger

Abweichend von §2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 der Ordnung für Mitgliederentscheide werden die Vertrauenspersonen beauftragt und gebeten, ihre Entscheidungen mit der Mehrheit von 4/5 der Vertrauenspersonen zu treffen.

d. Parteivorstand und benannte Vertrauenspersonen werden beauftragt, das terminliche Stattfinden des Mitgliederentscheides nach §4 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung für Mitgliederentscheide auf einen Termin nach der Bundestagswahl 2021, spätestens jedoch ein Jahr danach, zu vereinbaren.

5. Der Bundesparteitag beauftragt den Parteivorstand damit, zur Entscheidungsfrage des Mitgliederentscheides geeignete parteiöffentliche Foren der Diskussion schaffen, in der sowohl Pro- als auch Contra-Positionen angemessen vertreten sind, etwa durch Parteikonferenzen und politische Materialien. Der Parteivorstand wird beauftragt, für diese innerparteiliche Diskussion bis zum Mitgliederentscheid ein Konzept zu erarbeiten und Materialien zu verbreiten, die gewährleisten, dass gleichgewichtig Pro- und Contra Positionen und Argumente vorgebracht und zur Kenntnis genommen werden können.

2.

  1. Der Parteivorstand bestimmt vor dem Bundesparteitag drei Mitglieder aus seinen Reihen, die für diesen Antrag auf dem Bundesparteitag maßgeblich verantwortlich und im Namen des Parteivorstandes handlungsberechtigt sind.
  2. Die Vertrauenspersonen für den Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung benennen gleichermaßen ihrerseits eine bis zwei Personen, die auf dem Bundesparteitag für sie verhandlungsführend sind.
  3. Der Parteivorstand und die von ihm drei benannten Personen verpflichten sich, den Antrag umgehend zurückzuziehen, sollte eine Änderung beschlossen werden, die nicht die Zustimmung von den benannten Personen nach Nr. b) dieses Punktes findet.

3. Der Parteivorstand erhält für seine Stellungnahme (und einen etwaigen Anteil an der Begründung) insgesamt so viele Zeichen inkl. Leerzeichen, wie der BAG Bedingungsloses Grundeinkommen / den Vertrauenspersonen des angestrebten Mitgliederentscheides nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung in ihrer Begründung zur Verfügung hatten, so dass beide Parteien exakt gleich viele Zeichen haben. Die Maximalzahl je Partei inkl. Disclaimer beträgt 3.000 Zeichen.

4. Der Parteivorstand wird im Vorschlag für das Wahlprogramm für die nächste Bundestagswahl darauf verweisen, dass DIE LINKE die gesellschaftlichen Diskussionen über ein bedingungsloses Grundeinkommen aktiv mitverfolgt und DIE LINKE diese auch innerparteilich umstrittene Frage durch Mitgliederentscheid nach der Bundestagswahl entscheiden wird.

5. Die BAG Grundeinkommen und die Vertrauenspersonen des angestrebten Mitgliederentscheides nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung verpflichten sich, ihren Mitgliederentscheid nicht einzureichen bzw. zurückzuziehen, wenn der Bundesparteitag den in Punkt 1 dieser Vereinbarung benannten Antrag zustimmen und der Parteivorstand die in dieser Vereinbarung genannten Punkte erfüllt.

6. Der Parteivorstand verpflichtet sich, dass er im Falle der nicht-Annahme (oder nur geänderten Annahme im Widerspruch zu den Personen nach Punkt 2 Nr. b) dieser Vereinbarung) des Antrages an den Bundesparteitag in Punkt 1 dafür Sorge tragen wird, dass der ursprünglich angestrebte Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung noch im Jahr 2020 stattfinden kann, so dass das in seinem Antrag formulierte Anliegen erfüllbar ist. Der Parteivorstand verpflichtet sich, dafür bereits frühzeitig die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen.

7. Übereinkunft aller Beteiligten besteht darin, dass spätestens ein Jahr nach der Bundestagswahl 2021 ein Mitgliederentscheid über die grundsätzliche Frage, ob DIE LINKE ein linkes, emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen in ihre Programmatik aufnimmt, stattfinden soll.

8. Der Parteivorstand verpflichtet sich, keine Änderungsanträge an die Satzung oder die Ordnung für Mitgliederentscheide zu stellen, die den angestrebten Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung verunmöglichen würde.

9. Sollte der Bundesparteitag auf Grund höherer Gewalt (bspw. Corona) nicht wie geplant im Juni 2020 stattfinden können,

  1. gilt diese Vereinbarung ihrem Ziel und ihrem Inhalt nach fort,
  2. werden alle Vereinbarungspunkte, die für den Bundesparteitag im Juni terminiert sind, auf den nächsten neuen Bundesparteitagstermin verlegt,
  3. erhalten die Vertrauenspersonen das Recht, den Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung nach dem September 2021 einzureichen, wenn bis dahin kein Parteitagsbeschluss im Sinne dieser Vereinbarung erfolgt ist.

10. Wird der Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung nach Punkt 5 oder Punkt 9. Nr. c) eingereicht und ist auf Grund äußerer Umstände nicht mehr im Jahr 2020 durchführbar, steht die im ursprünglichen Antragstext enthaltene Jahreszahl nicht im Widerspruch zur Durchführbarkeit des Mitgliederentscheides und der Umsetzung seiner Ziele im Falle einer Annahme. Darauf und die äußeren Umstände werden Bundesverband und Parteivorstand dezidiert hinweisen.

11. Diese Vereinbarung ist eine Vereinbarung einerseits zwischen dem Bundesverband von DIE LINKE und andererseits den Vertrauenspersonen für den angestrebten Mitgliederentscheid nach §8 Abs. 2 Nr. c) der Bundessatzung und der BAG Grundeinkommen. Der Parteivorstand sieht sich und den Bundesverband auch über die aktuelle Amtsperiode hinaus an diese Vereinbarung gebunden.

12. Die Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass die BAG Grundeinkommen/die Vertrauenspersonen für einen Mitgliederentscheid  das Erreichen des erforderlichen Quorums, gemäß §8 Absatz 2 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE, gegenüber der Bundesgeschäftsstelle nachweisen.

Dieser Nachweis ist durch die Beteiligten bis zum 30.04.2020 im Beisein mindestens einer Vertrauensperson des Mitgliederentscheides abzuschließen. Die Bundespartei/Bundesgeschäftsstelle behält keine Originalunterschriften ein und wird den Beteiligten über die Zahl der gültigen Unterschriften sowie etwaige nicht anerkannte Unterschriften und dem Grund deren Nichtanerkennung unmittelbar nach Prüfung Auskunft geben.

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