Zuständigkeiten im Parteivorstand
Beschluss des Parteivorstandes vom 30. Juni 2018
Die Mitglieder des Parteivorstandes bekunden bis zum 29. August 2018 (10 Uhr = Antragschluss) im Sekretariat des Parteivorstandes ihr Interesse, wofür sie zuständig sein wollen. Der Parteivorstand entscheidet am 8. und 9. September 2018 abschließend.