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Beschluss 2018/107

Zuständigkeiten im Parteivorstand

Beschluss des Parteivorstandes vom 30. Juni 2018

Die Mitglieder des Parteivorstandes bekunden bis zum 29. August 2018 (10 Uhr = Antragschluss) im Sekretariat des Parteivorstandes ihr Interesse, wofür sie zuständig sein wollen. Der Parteivorstand entscheidet am 8. und 9. September 2018 abschließend.

 

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